Unfallkasse Hessen
Geschrieben von ---HP UKH--- Zu den versicherten Tätigkeiten zählen
neben Schwimmen und Zirkeltraining beispielsweise auch Faust-, Fuß-, Hand und
Volleyball. Unschädlich für den Versicherungsschutz ist auch das Spielen
vonmehreren Feuerwehrmannschaften gegeneinander. Die Teilnahme einer Feuerwehrmannschaft
an einer Punktspieloder Turnierserie oder das Spielen gegen
Mannschaften, die nicht aus Feuerwehrangehörigen bestehen, sprengt
hingegen den zulässigen Rahmen. Fußballturniere, die von örtlichen Vereinen
oder Betrieben veranstaltet werden und an denen die Freiwillige Feuerwehrmit
einer Fußballmannschaft teilnimmt, zählen dann nicht zu den versicherten
Tätigkeiten,wenn ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang mit dem
Dienstbetrieb (Feuerwehrsport) nicht besteht. Handelt es sich bei der unfallbringenden
Tätigkeit nicht um?Dienstsport?,
bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht eine versicherte GemeinschaftsoderWerbeveranstaltung
der Feuerwehr vorlag. In Zweifelsfällen empfehlen wir
eine vorherige Abstimmungmit der Unfallkasse Hessen
Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|