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Tanklöschfahrzeug
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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung Einsatzfahrer?18 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW410896
Datum22.06.2007 16:17      MSG-Nr: [ 410896 ]6084 x gelesen
Infos:
  • 21.06.07 BaWü: Wieder Unfall mit Einsatzfahrzeug im Landkreis Esslingen

  • Geschrieben von Klaus Pilgeras ist m.E. nach nicht nötig, wenn man sich an die geltenden Regelungen hält

    1. abgeschlossene Grundausbildung
    2. bestandener Lehrgang als Maschinist ( ... von wegen Teilnahme ...)
    3. Teilnahme an den regelmäsigen Kraftfahrerbelehrungen (was dokumentiert werden sollte)....

    und konsequenterweise niemanden links_vorne sitzen lässt der die Punkte 1-3 nicht lückenlos erfüllt.


    Grundsätzlich nicht falsch!

    Jedoch kann es schnell dazu kommen das der Bäcker mit 1000Km / 5J. "Erfahrung" auf dem TLF der FF dem Berufskraftfahrer mit 200.000Km/ 3J. erklärt wie er um die Kurve fahren soll.

    Das war ein Beispiel aus erster Hand!

    Ergo haben Punkt 1 und 2 nichts mit dem fahren eines rot angemalten Fahrzeugs zu tun.


    Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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