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Thema | Dachaufsetzer | 91 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 411025 | ||
Datum | 24.06.2007 17:22 MSG-Nr: [ 411025 ] | 21240 x gelesen | ||
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Rein rechtlich machst du mit dem Dachaufsetzer garnichts bekannt. Das einzige was du damit machen kannst, sind KRATZER im Dach sowie einen Verstoß gegen die StVZO, da diese Dachaufsetzer keine straßenverkehrsrechtliche oder sonst noch eine rechtliche Zulassung besitzen. Originärer Gedanke bei der Entwicklung der Dachaufsetzer war: Kennzeichnen von verkehrswidrig abgestellten Privatfahrzeugen im Umfeld des Feuerwehrgerätehauses. Es soll ja so manche Gerätehäuser geben, bei welchen im Alarmfall nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Ortspolizeibehörde ( Ordnungsamt ) hat dann die Möglichkeit diese Fahrzeuge ggf. vor der Verfolgung im Ordnungswidrigkeitenverfahren auszuklammern! Mehr ist rechtlich bei den Dingern nicht drin! Meine private Meinung: Auf fahrenden Fahrzeugen sind die Dinger so unnötig wie dem Papst seine Eier! so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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