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Strassenverkehrzulassungsordnung
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RubrikSonstiges zurück
ThemaDachaufsetzer91 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW411116
Datum25.06.2007 00:33      MSG-Nr: [ 411116 ]21074 x gelesen
Infos:
  • 30.04.07 Weil es das schon gibt: FAQ Dachaufsetzer

  • Geschrieben von Jürgen RinghoferNochmal! FAKT ist, dass die Dachaufsetzer der Feuerwehr als Anbauteile keine ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen ) und somit verkehrsrechtlich nicht in Betrieb genommen werden dürfen.

    Quiiitsch!

    nicht in Betrieb genommen werden dürfen

    In Betrieb nehmen beinhaltet in diesem Fall, so vermute ich, ein Leuchtmittel!?
    Das wiederum ist klar geregelt;
    §52, Abs.6 StVZO

    Fällt man nicht darunter verstößt man gegen § 49a StVZO und ist ggf. um 5? oder 20? ärmer.


    Unbeleuchtet und sicher befestigt kannst du dir auf´s Dach knallen was die Fläche/Gewicht hergeben.





    Ob das aber alles stimmt?

    Dachaufsetzer der Feuerwehr stößt mir doch noch etwas auf, werden die Dienstlich geliefert? ;)


    Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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