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Persönliche Nachricht (über myForum)
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbauteile8 Beiträge
AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H413311
Datum05.07.2007 15:46      MSG-Nr: [ 413311 ]6493 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Josef MäschleEs ist Arbeit...Außerdem ist die Feuerwehr nur ein Markt, es gibt auch noch die Industrie für die das völllig uninteressant ist, die will man damit ja nicht verwirren...
Ja aber wenn es so eklatante Bereiche wie Sicherheitshinweise, Zweckbestimmung und Gefahren mögliche Fehler lohnt es sich nicht? Zumal auch Otto-Normalverbraucher einen PA kaufen und ich dann lese "Der Benutzer muss sich vor Gebrauch mit dem Gerät und der Gebrauchsanweisung vertraut machen" und dann weiter die Zweckbestimmung lese. Somit kann Otto-Normalo so gut wie alles damit machen.

Geschrieben von Josef Mäschle
Sieh es einfach andersrum, nämlich von Deiner praktischen Seite: Alles, was nach GA oder GMV nicht verboten ist, ist erlaubt.

Genau das soll die Zweckbestimmung ja gerade nicht bzw. GAs nach amerikanischem Vorbild will ich ja auch nicht. Bloß finde ich das hier elementare Hinweise für einen sicheren Betrieb nicht erwähnt werden. Oder sind die Hersteller so gut versichert?
Da wäre zum Beispiel die hier erwähnte angebliche Verformung im LA bei dem Göttinger Unfall. Hier wäre interessant welchen Temperaturen dieser ausgesetzt war. Denn es ist in keiner der mir vorligenden GA eine Termperaturgrenze erwähnt (ausser bei der PanoramaNova Maske von Dräger womit man also wissend gegen die GA verstößt, weil GMV!). Somit würde ich davon ausgehen, dass der die Temperaturen bei einem FO problemlos aushält. Warum auch nicht?

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

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