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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrbeamter hat Anspruch auf Freizeitausgleich3 Beiträge
AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW417128
Datum25.07.2007 22:41      MSG-Nr: [ 417128 ]3926 x gelesen

Auch wenn es schon etwas älter ist:
Ein Kollege der Berufsfeuerwehr Hannover erstreitet 48-Sundenwoche

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