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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRauchmelder - Einbauvorschriften37 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio417596
Datum28.07.2007 13:33      MSG-Nr: [ 417596 ]17043 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Schindler MikeWann zum Beispiel?

In Spitzgiebeln, bei bestimmten Balkenlagen etc.

Geschrieben von Schindler MikeGeschrieben von ---LBauO--- §44
(8) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.
Ist es damit nicht beantwortet?


Nein, für mich nicht.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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