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Gefahrenmeldeanlage
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRauchmelder - Einbauvorschriften37 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen417619
Datum28.07.2007 15:27      MSG-Nr: [ 417619 ]17137 x gelesen

Geschrieben von Peter HugNee, eine Norm nicht aber eine VDE-Vorschrift. Oder wonach soll sich der Gesetzgeber Deinermeining nach denn sonst richten ? Mach Dich schlau !


Und deswegen steht in deren Einleitung "Die Anwendung steht jedermann frei" ?
Die VDE-Vorschriften haben (genauso wie vom DVGW oder VDS oder DIN) an sich keinen zwingenden Charakter. Der kommt u.U. erst durch einen entsprechenden Verweis in Verträgen zustande. Soll heißen, Versicherung verlangt GMA nach VDS-Vorgaben für 'ne günstigere Prämie oder der Energieversorger schreibt eine Einhaltung der VDE als Liefergrundlage vor. Eine Abweichung ist dann aber nur ein rechtliches Problem um den betreffenden Vertrag und ggf. mit dem Vertragspartner entsprechend aushandelbar.
Vom Gesetzgeber verlangt wird bei sicherheitsrelevanten belangen i.d.R. nur eine Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik. Diese sind aber nicht explizit definiert. In diesem Falle bieten VDE & Co eine Grundlage, bei deren Beachtung man halbwegs sicher sein kann, die notwendige Sorgfalt erbracht zu haben. Man kann genausogut gegen die Vorgaben verstoßen und versuchen, die Gefahren auf andere Weise ausreichend zu minimieren. Nur fällt es im Schadensfall dann schwerer, dass nachzuweisen. Faktisch muss man bei Abweichung den Nachweis erbringen, dass die angewandte Lösung einen Vergleichbaren Schutz wie die Anwednung von VDE & co ergeben hat, während umgekehrt bei VDE-gerechter Installation eher die Gegenseite belegen muss, warum es in diesem Falle nich ausreichend gewesen sein soll.

Eine allgemein Vorgeschriebene Einhaltugn dieser Standards gibt es aber nicht.

Gruß,
Thorben



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