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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchmelder - Einbauvorschriften | 37 Beiträge | ||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 417629 | ||
Datum | 28.07.2007 16:54 MSG-Nr: [ 417629 ] | 17577 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Hug Die fachliche Frage von Mike dürfte für seinen Fall ausreichend beantwortet sein. Sorry, aber das sehe ich nicht so. Nachdem nun mal klargestellt wurde, wer was wie lange studiert hat und wie lange wo gearbeitet hat und wer wider besseren Wissens hier einfach irgend etwas behauptet ist das doch immer noch nicht geklärt. Nun wenn es hilft: Die Rauchmelder wurde soweit ich weiß von der zuständigen Kreisverwaltung gefordert. da es sich wie gesagt um ein Gebäude in öffentlicher hand handelt, welches für Publikumsverkehr geöffnet werden soll. Es wurden auch verschiedene bauliche Auflagen gefordert. So wurden Treppenuntersichten und Deckenbereiche im Trockenbau Feuerhemmender gemacht. So hieß es dann auch, dass Rauchmelder installiert werden müssen. Es sind Fubkvernetzte Melder, die nur im Haus tröten. Es gibt keine BMA und auch keine Rauchtüren o.ä. Dass die dann jeder hin schrauben kann wie er will, wie es mir Christian weiß machen will, kann ich nicht so recht glauben, da es KEIN privates Gebäude ist (ich wiederhole mich da gerne). Und wenn jemand Rauchmelder fordert, dann muss es auch Bestimmungen über die Menge, die Art und den Einbau geben! Also wer hat im Studium aufgepasst? | ||||
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