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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchmelder - Einbauvorschriften | 37 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg | 417636 | ||
Datum | 28.07.2007 17:48 MSG-Nr: [ 417636 ] | 17064 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Peter Hug Grundsätzlich dürfen Türfeststellanlagen und Brandmeldeanlagen (Heimrauchmelder ist nichts von beiden) nur noch durch Installationsbetriebe mit Zusatzqualifikation installiert, gewartet und Instandgesetzt werden. Nicht jeder Strippenzieher, Tischler oder Schlosser der meint etwas davon zu kennen darf mehr errichten damit nicht so´n Mist wie beschrieben dabei rauskommt.Schlicht falsch! These: Ich darf meinen Gärtner zu Hause beauftragen mir eine BMA einzubauen mit jeder Menge Türfeststellanlagen. Ich bitte ihn sogar mir an jedes Hauseck eine Aussensirene hin zu basteln. Was oder wer sollte dagegen sprechen - Fakten? Geschrieben von Peter Hug PS Ich war ca. 20 Jahren in der Sicherheitstechnik tätig, habe 2 Errichter-Betriebe aufgebaut und geleitet sowie auch ausreichend Erfahrung mit Gutachtern und Gerichten machen dürfen.Kopf hoch beim dritten mal klappts und ich hoffe die Gerichte und Gutachter waren gnädig mit Dir. Gruß Michael PS: Nicht jede Forderung an eine BMA seitens irgendeiner "qualifizierten" Stelle ist fachlich richtig oder sinnvoll! Trotzdem muss man es ggfs. bauen (wenns die Funktion nicht einschränkt und technisch möglich ist). Da sollte auch der ein oder andere mal ne Runde in Köln vorbei schauen ;-) | ||||
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