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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRauchmelder - Einbauvorschriften37 Beiträge
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW417657
Datum28.07.2007 20:27      MSG-Nr: [ 417657 ]17060 x gelesen

Geschrieben von ---Mike Schindler--- Ich gehe mal davon aus, dass ich dieses Brandschutzkonzept (sofern es eines gibt) ncht zu sehen bekomme.

Geschrieben von Schindler MikeIch glaube eher, dass Du ein Problem damit hast, Deine Weißheit nicht unter das Volk zu bringen zu können.

Ok, Du machst Deine Hausaufgaben nicht und nölst dann noch jemand an der es Dir zu erklären versucht?

Geschrieben von Schindler MikeDu meinst also im Ernst, dass der zuständige Mitarbeiter der KV das aus seiner mehr oder weniger großen Erfahrung ableitet?

Ja, wenn er keinen Nachweis über eine Simulation führt oder führen läßt. Und das wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht tun.

Geschrieben von Schindler MikeKeine Norm oder Verordnung?

Nein.

Auch kein Bundesrauchmeldermontagegesetz.

Geschrieben von Schindler MikeKeine Empfehlung der Sachversicherer oder sonst wem?

Empfehlungen sind nicht bindend und interessieren in den beannnten Fall dann eh niemand.

Geschrieben von Schindler MikeDas heißt also auch, dass der Mitarbeiter x in Köln, das anders machen kann als Mitarbeiter y in Berlin?

Er muß es sogar, wenn wie Christian oben erklärt hat die baulichen Gegebenheiten andere sind.

Geschrieben von Schindler MikeGerade im Brandschutz (besser gesagt im vorbeugende) darum gehts ja hier wohl ist doch alles so toll geregelt.


Brandschutzrecht ist Länderrecht- Unterschiede zwischen den Bundesländern sind also geradezu zwangsläufig.

Und wenn das Brandschutzrecht so eindeutig wäre- wiso gibt es dann Streitfälle und Gutachter?

Geschrieben von Schindler MikeUnd entschuldige bitte Christian versuche mal zu verstehen, dass ich nicht so schlau bin wie Du, ich verstehe es noch nicht.

Das Problem ist zwischenzeitlich nur allzu offensichtlich geworden.

Geschrieben von Schindler MikeAber wenn man hier im Forum nicht so viel Fragen soll, dann sag mir das bitte. Nichts für ungut...

Nein, man sollte einfach irgendwann mal die Antworten akzeptieren.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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