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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | EU verklagt Deutschland wegen Vergabe von Rettungsdienst und so... | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 417965 | ||
Datum | 30.07.2007 20:50 MSG-Nr: [ 417965 ] | 10638 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Friedo Lücking Offenbar ist niemand in der Politik in der Lage, der Europäischen Kommision die Besonderheiten des deutschen Rettungsdienstes mit den gewachsenen ehrenamtlichen Strukturen neben dem hauptamtlichen Rettungsdienst zu erklären. Das muß man auch nicht, solange einige deutsche Bürokraten meinen, sie könnten den Wettbewerb behindern wie es ihnen gerade passt. In Baden-Württemberg hat man beispielsweise im novellierten Rettungsdienstgesetz 1998 die sog. lex ProMedic eingeführt. Demnach (bzw. § 2 RDG) kann faktisch kein privater Rettungsdienst mehr in Baden-Württemberg in der Notfallrettung tätig werden. Dass man sich mit solchen wettbewerbsverhindernden Klauseln von der EU eine Klatsche holt sollte eigentlich klar sein, ist es aber offenbar einigen noch nicht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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