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RubrikSonstiges zurück
ThemaHilfsfristen27 Beiträge
AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg418586
Datum03.08.2007 09:35      MSG-Nr: [ 418586 ]7629 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Manfred KurzDie Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst
nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen.


Und soll ist m.W. lediglich ein schwaches Muss, kein absolutes.

Vielleicht können die Rechtsgelehrten (Katja, Sven, ...) dies noch einmal für Nichtjuristen aufklären...?


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

drehleiter.info - Ein Stück näher dran!


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