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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaJF in den Landesgesetzen; war: Rekord geschafft4 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg422063
Datum19.08.2007 22:42      MSG-Nr: [ 422063 ]4248 x gelesen

Guten Abend

Geschrieben von Sebastian Krupp

Gibt es außer Hessen noch andere Länder, die die Bildung von JF's so ausdrücklich im Gesetz verankern?

Das Feuerwehrgesetz von BaWü (FwG) geht im § 6 Organisation der Gemeindefeuerwehr im ASbs 4 nur kurz auf die JF ein:

"(4) Die Gemeinden können eine Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) aufstellen. Aufnahme und Ausscheiden sind durch Satzung zu regeln"

Ob bei der anstehenden Novelierung des FwG eine Änderung bezüglich JF ansteht ?

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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