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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern | 422749 | ||
Datum | 22.08.2007 11:36 MSG-Nr: [ 422749 ] | 43186 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Andreas Demant Die Vereinssatzung kann dahin gehend auch nicht verändert werden, da eine Vereinssatzung nicht gegen geltendes Recht verstoßen darf,d.h. wir können die Jugendlichen auch nicht über den Feuerwehrverein versichern. Versteh ich jetzt nicht recht, ist mir neu, das sich ein Verein an das Feuerwehrgesetz halten muß, wo steht denn das? Gruß Michael " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr! Das wäre traurig." Steve Martin | ||||
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