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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | ||
Autor | Onno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA | 422753 | ||
Datum | 22.08.2007 11:41 MSG-Nr: [ 422753 ] | 43092 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Demant Die Vereinssatzung kann dahin gehend auch nicht verändert werden, da eine Vereinssatzung nicht gegen geltendes Recht verstoßen darf,d.h. wir können die Jugendlichen auch nicht über den Feuerwehrverein versichern. Nur mal Interesse halber: Woher kommt denn diese Info? Ein (öffentlich rechtliches) Feuerwehrgesetz kann wohl kaum einem zivilrechtlich organisierten Verein verbieten eine Jugendgruppe mit Mitgliedern unter 12 Jahren zu eröffnen. Problem ist dann halt nur, dass die Gemeinde für diese Jugendlichen keine Ausrüstung beschaffen kann, sie nicht versichern kann und ggf. der Bürgermeister zustimmen müsste, dass die Jugendabteilung des Vereins an FW-technischem Gerät der Gemeinde ausgebildet wird. Warum soll das mit der Versicherung nicht gehen? In Sportvereinen sind doch auch massenhaft Kinder unter 12 Jahren versichert... -alles meine ganz private Meinung- | ||||
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