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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 423430 | ||
Datum | 24.08.2007 17:07 MSG-Nr: [ 423430 ] | 42950 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch Alleine das Du als JW auf der sicheren Seite bist. Den Sinn einer solchen Untersuchung da anzusiedeln, dass irgendwer "aus dem Schneider" ist, finde ich absurd. In erster Linie sollte die Gesundheit der, in diesem Fall, Jugendlichen an erste Stelle stehen. Und dafür sind primä die Eltern zuständig. Klar, wenn mir als JW etwas auffällt, kann ich mich damit an die Eltern wenden, zur weiteren Abklärung. Dies evtl. sogar schriftlich festhalten. Wo willst du denn die "Messlatte" für eine solche hausärztliche Untersuchung setzten? Glaubst du, dass damit ein gesundheitlicher Schaden der Kinder/Jugendlichen verhindert werden kann? Grüße Magnus | ||||
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