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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaEintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern116 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg423471
Datum24.08.2007 20:51      MSG-Nr: [ 423471 ]42879 x gelesen

Guten Abend

Geschrieben von Marc Dickey

Eine Nichtbeachtung dessen wird auch dem Unfallversicherer nur schwer zu vermitteln sein.


Siehe z.B.:

-> "UK - BaWü "

Siehe hier den Satz:

"Ausschlaggebend dafür, ist die Prüfung und Feststellung der körperlichen und geistigen Eig­nung der Jugendlichen durch den zuständigen Jugendfeuerwehrwart, den Jugendausschuss oder ein anderes hierfür geeignetes Gremium.

Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung bei der Unfallkasse Baden-Württemberg, wenn das in der Feuerwehrsatzung ge­regelte Eintrittsalter beachtet wurde und nach positiver Prüfung der geistigen und körper­lichen Voraussetzungen, die Jugendlichen offiziell in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wurden.
Ausschlaggebend dafür, ist die Prüfung und Feststellung der körperlichen und geistigen Eig­nung der Jugendlichen durch den zuständigen Jugendfeuerwehrwart, den Jugendausschuss oder ein anderes hierfür geeignetes Gremium.

Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung bei der Unfallkasse Baden-Württemberg, wenn das in der Feuerwehrsatzung ge­regelte Eintrittsalter beachtet wurde und nach positiver Prüfung der geistigen und körper­lichen Voraussetzungen, die Jugendlichen offiziell in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wurden."


Die Unfallkasse BaWü fordert eine positive Prüfung der geistigen und körperlichen Voraussetzungen der Bewerber vor den Eintritt in die JF; wie die aussehen kann ist nicht näher beschrieben.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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