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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 423535 | |||
Datum | 25.08.2007 08:26 MSG-Nr: [ 423535 ] | 42830 x gelesen | |||
Unqualiviziert, Hmmm... suchen die kommunalen Jugendeinrichtungen etwa keine ehenamtlichen Mitarbeiter. Sorry, wenn ich mich da getäuscht haben sollte. frech Jo, möglich. und unverschämt. Manchmal kommt es halt über mich. Hierzu äussere ich mich jetzt nicht weiter, sonst lasse ich mich auf Dein Nivau herunter. Sorry, daß du lieber wertende, womöglich sogar beleidigende Aussagen einem (zumindest ansatzweise) konstruktiven Vorschlag vorziehst. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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