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Jugendfeuerwehr
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaEintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern116 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg423629
Datum25.08.2007 19:02      MSG-Nr: [ 423629 ]42840 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Marc Dickey

Da aber zumeist die Mustersatzungen der Landesjugendfeuerwehren Anwendung finden oder zumindest Andere, welche die notwendigen Inhalte aufweisen, sind die zuständigen Personen dort glücklich. Das diese Jugendordnungen kaum das Papier wert sind auf dem sie stehen dürfte denen völlig entgehen.

Nochmals ketzerisch gefragt; warum möchte/muss ein Jugendamt überhaupt die Satzung/Ordnung einer örtlichen JF einsehen ?

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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