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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 423631 | |||
Datum | 25.08.2007 19:13 MSG-Nr: [ 423631 ] | 42786 x gelesen | |||
Nochmals ketzerisch gefragt; warum möchte/muss ein Jugendamt überhaupt die Satzung/Ordnung einer örtlichen JF einsehen ? Es gibt doch Leute, die diese als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen (haben) lassen. Nicht selten, weil es zumeist die Voraussetzung dafür ist, daß die KJFen auch diese Anerkennung erhalten. Deren Anerkennung ist fast immer Voraussetzung für die Anerkennung der LJF als Träger der freien Jugendhilfe und deren Anerkennung ist definitiv Voraussetzung dafür, daß die DJF als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt ist. Und genau diese Anerkennung bringt spätestens auf Landes- und auf Bundesebene entsprechende Fördermittel und zumindest auf der Bundesebene und auch bei vielen LJF die Finanzierung einiger Mitarbeiter. Ein weiterer Grund wieso die "oberen" Ebenen so viel Wert auf den Bereich Jugendarbeit legen (natürlich ganz besonderes diejenigen, deren Einkommen aus besagten Fördermitteln besteht). Das führt im Übrigen auch zu diesen lustigen Fragen bei der Jahresmeldung... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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