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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaZugangsvoraussetzungen für den Ausstieg in den gehobenen Dienst3 Beiträge
AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW425397
Datum31.08.2007 16:30      MSG-Nr: [ 425397 ]4011 x gelesen

Geschrieben von Thomas LeuchterHallo,
nach wie viel Dienstjahren kann man eigentlich in den gehobenen Dienst aufsteigen. Folgende Versionen habe ich schon gehört:
1. 6 Jahre nach Beendigung der Probezeit

und

2. 5 Jahre nach Bestehen des Brandmeisterlehrgangs.


Für NRW gilt:

LVO Feu § 12, Aufstieg
(1) Beamtinnen und Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes können zur Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes zugelassen werden, wenn sie
1. eine Dienstzeit von vier Jahren zurückgelegt haben,
2. am Führungslehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit Erfolg teilgenommen haben und
3. nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst geeignet sind.
Für Beamtinnen und Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes, die die Laufbahnprüfung mindestens mit "gut" bestanden haben, kann die Dienstzeit nach Satz 1 Nr. 1 um ein Jahr gekürzt werden. Die Beamtinnen und Beamten bleiben bis zur Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn in ihrer Rechtsstellung.



Der einzelne Dienstherr kann weitere zeitliche Kriterien erstellen. Im Regelfall darf die Mindeszeit aber nicht unterschritten werden.

Gruß
Udo



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 31.08.2007 13:25 Thom7as 7L., Oldensburg
 31.08.2007 15:03 Manu7el 7B., Gelsenkirchen
 31.08.2007 16:30 Udo 7W., Dinslaken

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