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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Umbau TSA | 18 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 426183 | ||
Datum | 05.09.2007 08:55 MSG-Nr: [ 426183 ] | 6822 x gelesen | ||
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Moin! Geschrieben von Thorben Gruhl Es gibt eine Verordnung (kann sie leider nicht mehr erggoglen und liegt auf anderem Rehner etwa 100km entfernt...) zu Ausnahmen zwecks Brauchtumspflege und ähnlichem. Dort sind IIRC (vor zwei Wochen mal im Netz gefunden; wollte sie eigentlich noch zu dem Übungsauto-mit-Trecker-transportieren-Fall hier eingestellt haben - der is aber schon zu lange her und nichmehr im Forum zu finden) auch ausdrücklich Feuerwehrzwecke aufgeführt und die Fahrerlaubnisgeschichte anwenderfreundlich geregelt ist. Richtig, es gibt eine Ausnahmeverordnung, in der neben der Brauchtumspflege (Umzüge) und Altstoffsammlungen auch Einsätze und Übungen der Feuerwehr geregelt sind. Die hat aber etwas mehr Inhalt als "alles kein Problem", insbesondere ein paar Auflagen, die einzuhalten sind. Deswegen kann man jedem Betroffenen nur raten, sich da genau zu informieren, weil ein Richter sich sicherlich nicht mit "aber im Internet haben sie doch gesagt..." beeindrucken lässst. Gruß, Henning | ||||
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