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RubrikAtemschutz zurück
ThemaMaskenbrille32 Beiträge
AutorFlor8ian8 K.8, Berg / Bayern426810
Datum08.09.2007 18:26      MSG-Nr: [ 426810 ]18878 x gelesen

Hallo Martin,

grundsätzlich wird in Deiner G 26.3 stehen, dass Du Deine Tätigkeit als Atemschutzgeräteträger nur mit einer Maskenbrille durchführen darfst, weshalb keine ärztliche Bescheinigung notwendig ist. Ein Sehtest gehört zum Untersuchungsumfang G 26.3.
Beim Kauf der Maskenbrille darauf achten, dass diese vom Hersteller Eurer Atemschutzmasken ist und auch für den von Euch eingesetzten Maskentyp geeignet ist. Mit dem Gestell gehst Du am besten zu Deinem Optiker, der die Gläser anfertigt, außer in Eurer Feuerwehr bzw. Gemeinde gibt es dafür eine Regelung, dass Ihr nur zu bestimmten Optiker gehen dürft. Die Schablonen für die Gläser sind in der Regel im Lieferumfang der Maskenbrille enthalten.

Grüße

Flo



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