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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Maskenbrille | 32 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen | 426812 | ||
| Datum | 08.09.2007 18:34 MSG-Nr: [ 426812 ] | 18966 x gelesen | ||
Geschrieben von Mathias Zimmer das ist nicht nur sinnvoll, sondern nach FwDV 7 sogar vorgeschrieben: Richtig, das steht da so geschrieben. Ich würde den Satz auch als "muss" interpretieren. In den Erläuterungen zur DV 7 wird das Ganze jedoch anders dargestellt: Aus obiger Formulierung darf nicht der Rückschluss gezogen werden, dass Träger von Maskenbrillen ein persönlicher Atemanschluss (Maske) zugeteilt werden muss. wobei man dann später schreibt: Grundsätzlich ist es im Einsatz aus Zeitgründen vorteilhaft, wenn Brillenträgern eine persönliche Maske mit Maskenbrille zugeteilt wird. Quelle: Erläuterungen FwDV 7, Punkt 5 Hätte man besser formulieren können... MkG Sascha | ||||
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