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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bootsführerschein | 34 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 426920 | ||
Datum | 09.09.2007 21:41 MSG-Nr: [ 426920 ] | 12641 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Christian Rieke Das wäre jetzt vielleicht was für unsere Juristen: In wieweit kann man den Bootsführer belangen, wenn er ohne Führerschein auf einem nicht führerscheinpflichtigen Gebiet einen Schaden fabriziert? Braucht es dafür jetzt schon Juristen? ;-) Ich mache als Feuerwehrmann etwas kaputt, muss ich das bezahlen? Nein, aber Deine Gemeinde und die holt sich das bei grober Fahrlässigkeit bei Dir wieder. Für die Bewertung der groben Fahrlässigkeit wird es in erster Linie auf en konkreten Fahrfehler ankommen, der fehlende Bootsführerschein macht es nicht wirklich viel schlimmer. Ich schädige jemanden an der Gesundheit, muss ich dafür auf die Anklagebank? Ja sicher. Es sei denn Du hattest einen Rechtfertigungsgrund oder handelst ohne Schuld. Das Fehlen des Führerscheins könnte man rechtfertigen. Die optische Beeinträchtigung des Betroffenen wirst Du aber auch nicht mal durch einen vorhandenen Führerschein nicht rechtfertigen können. Auch da wird man fragen, ob der Unfall vermeidbar war und ob Du das hättest erkennen können und müssen. Gruß Sven | ||||
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