News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaEinsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage???17 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY426944
Datum10.09.2007 10:37      MSG-Nr: [ 426944 ]7882 x gelesen

Hallo Tobias,

nach einem Lehrgangsbesuch an einer Feuerwehrschule bin ich in diesem Hinblick etwas schlauer geworden.
Offiziell dürfte die Feuerwehr keine Auskunft über einen Einsatz geben. Dieses Recht hat alleine der Amtsleiter, spreich Bürgermeister. Dieser kann diese Aufgabe aber an die Feuerwehr weitergeben, möglichst schriftlich.
Wenn du das dann machst, sollte die Schilderung möglichst wertneutral sein, v.a. in Bezug auf Schadenshöhe und Schadensurache. Das ist bei uns z.B. Aufgabe der Polizei.
Darum finde ich es auch nicht besonders gut, wenn Alarmdurchsagen veröffentlicht werden, denn dabei kann evtl. der Datenschutz verletzt werden.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.269


Einsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage??? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt