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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBootsführerschein34 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen427012
Datum10.09.2007 16:09      MSG-Nr: [ 427012 ]12475 x gelesen

Geschrieben von Christian RiekeUnd wo ist der Bereich der BinSchStrO?


Mind. auf allen Bundeswasserstraßen. In allen übrigen Binnengewässern gelten die Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer oder der Landes- bzw. Kommunalbehörden.

Da die kommunale Behörde anscheinend nun verlangt, dass ein Führerschein gemacht werden muss, fällt mir kein anderer außer der SBF Binnen ein. Und an die SeeSchStrO ist das Gebiet nicht gebunden.

Geschrieben von Christian RiekeSo wie ich das sehe, ist der Bereich noch nichtmal an die BinSchStrO gebunden.

Das weiß ich auch nicht. Aber die kommunale Behörde wird wohl eine entsprechende Regelung erlassen haben, wenn nun ein Führerschein vorausgesetzt wird.

Geschrieben von Christian RiekeJa, auf den entsprechenden Wasserstraßen und Bereichen, wo die BinSchStrO gilt!

Und ansonsten wird es durch die Behörde oder den Eigentümer geregelt.



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