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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaEinsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage???17 Beiträge
AutorTobi8as 8N., Nörten-Hardenberg / Niedersachsen427198
Datum11.09.2007 18:24      MSG-Nr: [ 427198 ]7906 x gelesen

Also Bildmaterial und entsprechende Texte sind für die Öffentlichkeitsartbeit ungemein wichtig, dabei ist natürlich zu beachten, dass nur Bildmaterialien verwendet werden, di auch nur für die Öffentlichkeit geeignet sind und nicht die privatsphäre der geschädigten verletzt und natürlich nicht die sensationsgier der Betrachter fördert!!!


Mit freundlichen Grüßen,

Tobias Nolte-Pagel

Feuerwehr Nörten-Hardenberg
http://www.feuerwehr-noerten.de

Privat:
http://www.tobias.nolte-pagel.de

P.S.: Alle Beiträge Meinerseits sind meine persönliche Meinungen und vertrete damit nicht die Meinung der Feuerwehr, der ich momentan aktiv angehöre!

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