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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaEinsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage???17 Beiträge
AutorThom8as 8H., Bernsdorf / Sachsen427352
Datum12.09.2007 11:58      MSG-Nr: [ 427352 ]7812 x gelesen

Hallo,

also da ich selbst Webmaster unserer Feuerwehr bin kann ich nur sagen das es aus rechtlicher Sicht ziemlich "heiß" ist Mitschnitte von Durchsagen eines Leitstellendisponenten online zu stellen. Eigentlich sollte jeder Kamerad der eine Grundausbildung bzw. einen Funklehrgang absolviert hat wissen das es laut Gesetz verboten ist den BOS-Funk mitzuschneiden. Ausnahmen bilden hier selbstverständlich die Leitstellen selbst, da dort der Mitschnitt zur Dokumentation der Einsätze und ggf. als verwertbares Mittel vor Gericht verwendet wird. Wenn ihr als Privatperson also etwas mitschneidet und dann auch noch auf einer HP veröffentlicht stufe ich das schon als grenzwertig ein. Das ist aber meine eigene Meinung und daher auch nicht verbindlich, aber dazu findet man mit Sicherheit auch was in der FwDV zum Funkverkehr, ansonsten fragt doch einfach mal bei ner Leitstelle oder Anwalt nach.

In diesem Sinne

Gut Wehr

Thomas


Wen du mit Können nicht beeindrucken kannst, den verwirre mit Schwachsinn !!!

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