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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaEinsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage???17 Beiträge
AutorStef8an 8D., Burgkirchen / Bayern427353
Datum12.09.2007 12:34      MSG-Nr: [ 427353 ]7767 x gelesen

Hi!

Ich hab von (sehr hoher) offizieller Stelle mal die Aussage erhalten, daß die Durchsage für die eigene Dokumentation der Feuerwehr aufgezeichnet werden darf, wenn gewährleistet ist, daß niemand anderes Zugriff auf diese Aufzeichnung hat. Ich hatte das mal schriftlich, jedoch ist mir dieses Schreiben nicht mehr zugänglich.

Ich würd's also lassen, eine Durchsage oder einen Funkmitschnitt auf einer Homepage zu veröffentlichen!


Mit freundlichen Grüssen,
Stefan Dufter

Alles nur meine eigene Meinung...

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