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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Hygienebrett/Hygieneboard - Detailfragen | 57 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 427496 | ||
Datum | 12.09.2007 22:53 MSG-Nr: [ 427496 ] | 23547 x gelesen | ||
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Grüße ins Siegerland ... Was meinst du wohl, warum sich die Gesundheitsämter nicht klar und eindeutig äußern (wollen) ... Weil keiner so richtig weiss, wie die gesetzlichen Forderungen umgesetzt werden können/sollen. Das Problem dabei ist, das jeder Kreis, jede Stadt nach eigenem Gutdünken Regelungen im gesetzlichen Rahmen treffen darf - weil die Zuständigkeit auf diese Ebene delegiert wurde. Was dazu führt, das in einem Landkreis auch Gartenschläuche zur Trinkwasserleitung bei Festen aktzeptiert werden, im Nachbarkreis dagegen das Gesundheitsamt dicht macht, wenn keine Kat.A-Schläuche verwendet werden. Als einziges Bundesland hat es bisher nur das Land Berlin geschafft, eine einheitliche Ausbildung und einheitliche Regelungen für die (ortsveränderliche) Trinkwasserversorgung im Katastrophenschutz zu kreieren. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!" www.nuhr.de | ||||
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