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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Prüfplichten für Ventile für Atemschutzflaschen | 4 Beiträge | ||
| Autor | Joch8en 8W., St. Wendel / Saarland | 428269 | ||
| Datum | 18.09.2007 18:06 MSG-Nr: [ 428269 ] | 5192 x gelesen | ||
Hallo Oliver, Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg "Ventile von Atemluftflaschen müssen alle 6 Jahre Grundüberholt werden." Steht in der vfdb 08/04 bzw. GUV-I 8674 klick Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg - Ist die Frist von 6 Jahren denn noch richtig? (Nach BetrSichV 5 Jahre - oder?) Nein. Alle 5 Jahre steht in der GUV-I 8674 Kapitel 3.5 (Wiederkehrende Prüfung ist das Flaschenventil Grundzuüberholen) Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg - Wer kann diese Prüfung durchführen mit welcher Qualifikation? Die Gundüberholung des Flaschenventils kann jeder Atemschutzgerätewart der beim Hersteller bzw an der Landesfeuerwehrschule Ausgebildet wurde durchführen. Die Prüfung der Atemluftflasche (alle 5 Jahre) muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden. MKG Jochen Alles meine privat Meinung | ||||
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