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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfplichten für Ventile für Atemschutzflaschen4 Beiträge
AutorJoch8en 8W., St. Wendel / Saarland428269
Datum18.09.2007 18:06      MSG-Nr: [ 428269 ]5192 x gelesen

Hallo Oliver,

Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg
"Ventile von Atemluftflaschen müssen alle 6 Jahre Grundüberholt werden."

- Ist dies so richtig und wenn ja wo steht es geschrieben? (DRGL 97/23/EG, BetrSichV ???)


Steht in der vfdb 08/04 bzw. GUV-I 8674 klick

Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg
- Ist die Frist von 6 Jahren denn noch richtig? (Nach BetrSichV 5 Jahre - oder?)

Nein. Alle 5 Jahre steht in der GUV-I 8674 Kapitel 3.5 (Wiederkehrende Prüfung ist das Flaschenventil Grundzuüberholen)

Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg
- Wer kann diese Prüfung durchführen mit welcher Qualifikation?
Die Gundüberholung des Flaschenventils kann jeder Atemschutzgerätewart der beim Hersteller bzw an der Landesfeuerwehrschule Ausgebildet wurde durchführen.

Die Prüfung der Atemluftflasche (alle 5 Jahre) muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden.

MKG

Jochen


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 18.09.2007 13:36 Oliv7er 7R., Wettenberg
 18.09.2007 18:06 Joch7en 7W., St. Wendel
 18.09.2007 18:43 Oliv7er 7R., Wettenberg
 18.09.2007 23:12 Joch7en 7W., St. Wendel

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