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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 428527 | ||
Datum | 20.09.2007 07:38 MSG-Nr: [ 428527 ] | 27422 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf Köhler 3. Ist das evtl. eine Sache für die Haftpflicht der Feuerwehr? IMO ja! (bzw. der Gemeinde) Ob Ihr und der Geschädigte Euch dann gegenseitig noch ein paar Strafanzeigen um die Ohren haut, ist letzlich nur noch Geschmacksache. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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