Ok, ich probiere es mal, das Ermittlungsverfahren kenne ich im Zusammenhang mit dem Richtwertverfahren aus der Einsatzplanung. Quelle für mich: die BKS Heyrothsberge.
Für das Ermittlungsverfahren wird zunächst die allgemeine Lage betrachtet, hierbei wird für zehn Punkte entsprechend den Vorgaben jeweils ein Punktwert vergeben - wobei eigentlich gilt wenige Punkte = gut, mehr Punkte = nicht so gut. Es werden bewertet: die Lage des Schutzobjektes, die Anfahrt, die Bauweise, die Nutzung, die Brandabschnitte, die Zugänglichkeit, die Löschmittelversorgung, der Feuermelde- und Alarmweg, Löschhilfe und besondere Gefahrenschwerpunkte. Wie gesagt es gibt dann jeweils Punkte, diese werden addiert und durch zehn geteilt. Mit diesem Ergebinis läßt sich die spezifische Brandausbreitung bewerten und eine sogenannte Löscherfolgsklasse ermitteln. Mit dieser Löscherfolgsklasse kann dann in einem Diagramm in Abhängigkeit von der Zeit bis zum Wirken der Maßnahmen, die Anzahl der benötigten Löschgruppen entnommen werden.
Ich hoffe das hilft weiter.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|