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RubrikAusbildung zurück
ThemaFührerschein - Wehr konnte nicht ausrücken89 Beiträge
AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen432685
Datum12.10.2007 15:54      MSG-Nr: [ 432685 ]22309 x gelesen

Geschrieben von Oliver Sanders- mit einer Verpflichtung von 10 Jahren (ansonsten anteilmässige Beteiligung der Feuerwehrangehörigen)


Hallo,
so in etwas ist das hier auch geregelt. Soweit ich sagen kann, wurde es bei uns auf 5 Jahre Verpflichtung im Wehrdienst fest gelegt.
Was aber mit Kameraden passiert, die, zB. aus beruflichen Gründen, vorher ausscheiden müssen ... das kann ich nicht sagen.

@Ingo: Wie alt machst du Lüder nur? :-)

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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