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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaArbeistzeitverordnung----400? Job nebenbei???15 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen432687
Datum12.10.2007 15:57      MSG-Nr: [ 432687 ]8906 x gelesen

Geschrieben von Andreas Bräutigamdie Lage ist etwas verworren. Es gibt für NRW einen regelnden Erlass dazu. Ganz kurz gefasst:

- Nebentätigkeiten mit geregelter (also regelmäßiger) Arbeitszeit, vor allem abhängige Beschäftigungen (Sprich: ich hab nen Hobby-Boss) sind nicht mehr zu genehmigen

- Nebentätigkeiten mit flexiblen Arbeitszeiten (also Hobbylyriker oder selbständige oder oder oder können (!) unter Umständen noch genehmigt werden.

Die Umsetzung ist ebenfalls stark unterschiedlich zwischen "Erlass? Watt fürn Erlass?" bis "Wir genehmigen NIX mehr."


Hallo,
kann es an der Arbeitszeitverordnung liegen, die nur noch 48 Std. erlaubt?
Meine Nebentätigkeit wurde von meinem AG (öffentlicher Dienst) nur bis zur maximalen Grenzen von eben diesen 48 Wochenstunden genehmigt.
Von Mitarbeitern im Grün- und Abfallbereich weiß ich, das sie nichts machen dürfen, was die Fahr- und Lenkzeiten beeinträchtigt, denn die neue Fahrerkarte schreibt alles mit. Wenn dadurch die wöchentliche Lenkzeit schon am Mittwoch erreicht ist, wird der Kollege für den Rest der Woche in den Zwangsurlaub geschickt.

Gruß
Heinrich



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