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Berufsfeuerwehr
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
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ThemaDer optimale freiwillige Feuerwehrmann...49 Beiträge
AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H434903
Datum24.10.2007 08:07      MSG-Nr: [ 434903 ]12722 x gelesen

Nun, wenn man der LFS-BW trauen darf, beträgt der Unterschied zwischen FF und BF Ausbildung gerade einmal 4 Wochen. An Praxis muss der BF-ler allerdings nur 1 Jahr mitbringen, der FF-ler 3 Jahre.
Um diese 4 Wochen Ausbildung (Lehrgang 110) mal in Relation zu setzen, das sind ca. 160 Stunden, also genau die Stundenanzahl bei der RS Theorie. Und wie oft werden heute noch RS als "Hobby-Retter" bezeichnet?

Bin gespannt, wann der run der benachteiligten FF-ler auf diesen Lehrgang beginnt um auch eine BF-Ausbildung zu haben.
Dürfen die sich dann B2-ler nennen? Wäre dann doch was für die FM(SB) der Berliner Flughäfen.

Alex


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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