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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrücken vor Schulbeginn? | 73 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 436419 | ||
Datum | 30.10.2007 15:45 MSG-Nr: [ 436419 ] | 21789 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Markus Rieger Natürlich kenne ich die Vorschrift die sich in der Feuerwehrvorschrift befindet in der es heißt, dass Schule einen höheren Stellenwert vor Feuerwehr hat (Schule geht vor Feuerwehr), aber ab wann gilt diese Vorschrift? Mal abgesehen davon, dass die Aussage "Schule vor Feuerwehr" durchaus Sinn macht: Die Vorschrift gibts wirklich in Bayern? Wäre das erste Mal, dass mir sowas tatsächlich als Gesetzestext unterkommt :) Neugierige Grüße Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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