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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | 'Entschädigung' für ea. Tätigkeit? war: Ausschluss von Sonderrechten? | 1 Beitrag | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 441426 | ||
Datum | 20.11.2007 16:12 MSG-Nr: [ 441426 ] | 3617 x gelesen | ||
Hallo Tom, das: Geschrieben von Tom Kraus Ich finds nur einfach von der menschlichen Seite her schlecht, schließlich sind wir alle "nur" Hobby-Feuerwehrler. klingt so, als würdest du das "eilige Fahren" zum Gerätehaus / Einsatz damit rechtfertigen wollen, dass es ja nur ein Hobby ist (welches Spaß machen muss??). Ich hoffe, dass ist nicht so gemeint. Es kann doch nicht sein, dass freiwillige Feuerwehren öfter mit Blauhorn fahren, nur weil es ehrenamtliches Personal ist und diese (dabei?) "ein bisschen Spaß" haben wollen? Gleiche Argumentation kann nicht rechtfertigen, dass Freiwillige Feuerwehren mit wesentlich mehr Fahrzeugen als notwendig ausrücken, nur weil jeder mal beim Einsatz dabei sein will. Wie sollen wir das dem Steuerzahler gegenüber vertreten können? Landauf landab hört man leider hin- und wieder solche Kommentare :-( Gruß Christian | ||||
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