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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayFwG verabschiedet21 Beiträge
AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern443452
Datum29.11.2007 12:40      MSG-Nr: [ 443452 ]6107 x gelesen

Hallo,

die Hilfsfrist bleibt in der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG, wo sie schon immer drin war.


MkG


Jürgen Dichtl



Meine persönliche Meinung!


Meine Feuerwehr


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