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Gesetzliche Unfallversicherung
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gesunder Menschenverstand
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBesondere Prüfungnach Leiternutzung als PKW-Stabilisation10 Beiträge
AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen447511
Datum17.12.2007 16:19      MSG-Nr: [ 447511 ]6914 x gelesen
Infos:
  • 17.12.07 Grundsätze der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

  • Geschrieben von Martin GuttchenIst das nicht ein bischen einfach?
    Warum soll man das unnötig kompiziert machen?

    Geschrieben von Martin GuttchenDie GUV bezieht sich doch lediglich auf die ordnungsgemäße Vornahme einer Leiter oder?
    Die GUV beschreibt die Prüfungen, mit denen sichergestellt werden kann, dass eine Leiter für die "normalen" Anforderungen des Feuerwehreinsatzes betriebssicher sind. Dabei ist es unerheblich, wie die Leiter zuvor genutzt wurde.

    Ich meine mich erinnern zu können, auf einem Lehrgang unter dem Thema "Bewegen von Lasten" auch mal gehört zu haben, dass man die Leiter bei Bedarf auch als Hebel nutzen kann.

    Wenn man die folgenden Prüfpunkte bei der Sichtprüfung beachtet (was man aus GMV so oder so machen würde), hätte ich weder als Gerätewart noch als Einsatzleiter bedenken die Leiter auch nach einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung weiterhin einzusetzen.

    - nach der Belastung weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar
    sind,
    - Holme und Sprossen aus Leichtmetall keine Risse aufweisen,
    - das Gefüge der Leiter und die Befestigung der Sprossen unverändert fest sind,
    - die Steckkästen und das Schnappschloss fest sitzen,
    - die Sperrbolzen guten Federdruck haben und funktionsfähig sind,
    - die Leiterfüße bei Leichtmetallleitern fest sitzen und ausreichendes Profil aufweisen

    Würden sich bei der von Dir speziell hinterfragten Nutzung die Leiterfüße wirklich verbiegen, so würde man die Leiter aufgrunddessen doch nicht mehr die Sichtprüfung bestehen lassen und die Belastung auf den Sprossen wird wahrscheinlich nicht größer sein, als wenn ein Feuerwehrmann auf einem Bein auf der Sprosse stehen würde und das sollte die Leiter doch ohne Schaden aushalten, oder?

    Abschließend noch ein Wort zum Thema "Haftung nach einem Unfall". Weder dem Wehrführer noch dem Gerätewart kann man etwaige Vorwürfe machen, wenn die jährliche Prüfung regelmäßig und gewissenhaft durchgeführt wurde. Da die Sichtprüfung von jedem Benutzer durchgeführt werden soll, trägt ein Feuerwehrmann immer auch selbst ein Stück Verantwortung für sich selbst, wenn er Leitern im Feuerwehrdienst benutzt.


    Gruß, Thomas

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     17.12.2007 13:13 ., Stolberg-Gressenich
     17.12.2007 13:24 Thom7as 7B., Hauneck
     17.12.2007 15:33 Mart7in 7G., Malente
     17.12.2007 16:11 ., Grafschaft
     17.12.2007 16:19 Thom7as 7B., Hauneck
     17.12.2007 16:21 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     17.12.2007 17:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     17.12.2007 17:30 Juli7an 7H., Stemwede
     17.12.2007 17:41 Henn7ing7 H.7, Wankendorf
     17.12.2007 15:54 Flor7ian7 B.7, Völklingen

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