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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Besondere Prüfungnach Leiternutzung als PKW-Stabilisation | 10 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Hauneck / Hessen | 447511 | ||
Datum | 17.12.2007 16:19 MSG-Nr: [ 447511 ] | 6914 x gelesen | ||
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Geschrieben von Martin Guttchen Ist das nicht ein bischen einfach? Warum soll man das unnötig kompiziert machen? Geschrieben von Martin Guttchen Die GUV bezieht sich doch lediglich auf die ordnungsgemäße Vornahme einer Leiter oder? Die GUV beschreibt die Prüfungen, mit denen sichergestellt werden kann, dass eine Leiter für die "normalen" Anforderungen des Feuerwehreinsatzes betriebssicher sind. Dabei ist es unerheblich, wie die Leiter zuvor genutzt wurde. Ich meine mich erinnern zu können, auf einem Lehrgang unter dem Thema "Bewegen von Lasten" auch mal gehört zu haben, dass man die Leiter bei Bedarf auch als Hebel nutzen kann. Wenn man die folgenden Prüfpunkte bei der Sichtprüfung beachtet (was man aus GMV so oder so machen würde), hätte ich weder als Gerätewart noch als Einsatzleiter bedenken die Leiter auch nach einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung weiterhin einzusetzen. - nach der Belastung weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar sind, - Holme und Sprossen aus Leichtmetall keine Risse aufweisen, - das Gefüge der Leiter und die Befestigung der Sprossen unverändert fest sind, - die Steckkästen und das Schnappschloss fest sitzen, - die Sperrbolzen guten Federdruck haben und funktionsfähig sind, - die Leiterfüße bei Leichtmetallleitern fest sitzen und ausreichendes Profil aufweisen Würden sich bei der von Dir speziell hinterfragten Nutzung die Leiterfüße wirklich verbiegen, so würde man die Leiter aufgrunddessen doch nicht mehr die Sichtprüfung bestehen lassen und die Belastung auf den Sprossen wird wahrscheinlich nicht größer sein, als wenn ein Feuerwehrmann auf einem Bein auf der Sprosse stehen würde und das sollte die Leiter doch ohne Schaden aushalten, oder? Abschließend noch ein Wort zum Thema "Haftung nach einem Unfall". Weder dem Wehrführer noch dem Gerätewart kann man etwaige Vorwürfe machen, wenn die jährliche Prüfung regelmäßig und gewissenhaft durchgeführt wurde. Da die Sichtprüfung von jedem Benutzer durchgeführt werden soll, trägt ein Feuerwehrmann immer auch selbst ein Stück Verantwortung für sich selbst, wenn er Leitern im Feuerwehrdienst benutzt. Gruß, Thomas | ||||
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