Hallo!
Geschrieben von Martin GuttchenDie GUV bezieht sich doch lediglich auf die ordnungsgemäße Vornahme einer Leiter oder?
Es steht ausdrücklich "Benutzung", nicht "ordnungsgemäße Benutzung" in den Prüfgrundsätzen. Gerade wenn eine nichtbestimmungsgemäße Benutzung erfolgte, muss anschließend ein Gerät geprüft werden. Was ist eigentlich ein bestimmungsgemäße Nutzung einer Steckleiter? Leiter, Bockleiter, Schlauchbrücke, Bockleiter zur Schachtrettung, Trage, Leiterhebel, Wannenrand für Dekon, usw. Was ist davon alles vom Hersteller vorgesehen?
Ich weiß es hört sich etwas "Kleinkariert" an, aber ich glaube die Erfinder der GUV 6.1 haben solche eine Benutzung nicht vorher gesehen.
Gut möglich, aber nicht relevant. Der Hersteller gibt die Verwendungsmöglichkeiten eines Gerätes vor.
Was wird erst diskutiert werden, wenn mal eine Leiter im folgenden Brandeinsatz bricht und es zu einem Personenschaden kommt.
Zunächst muss erstmal ein kausaler Zusammenhang zwischen der Verwendung der Leiter im vorherigen Einsatz und dem Brechen im nachfolgenden Einsatz existieren.
Haftet weiterhin der Hersteller, der Kamerad der die Prüfung durchgeführt hat oder der Einsatzleiter, der den Leitereinsatz angeordnet hat? Es haftet der, der für den Schaden zur Veranwortung gezogen werden kann (kausaler Zusammenhang!). Wer (bzw. ob) das ist, hängt von so vielen Einflüssen ab, das lässt sich nicht pauschal beanworten.
Ich glaube es bedarf einer ordentlichen Diskussion und wahrscheinlich sogar einer einheitlichen Festlegung seitens der Hersteller, wie nach Sicherungsmaßnahmen mit Leitern verfahren werden soll, um auch zukünftig mit sicherem Material arbeiten zu können.
Was sagt denn der Hersteller zu diesem Verwendungszweck?
Meine persönliche Meinung ist zwiespältig, wenn zum einen es sogar Sicherungsmaßnahmen gibt, die mit Leitern sicherer und schneller zum Erfolg führen, als mit Sicherungssystemen bekannter Hersteller, andererseits eventuell die Sicherheit der Kameraden auf dem Spiel steht?!
Sofern die Leiter nach Verwendung auf Schäden überprüft wird, sehe ich die Sicherheit als nicht gefährdet.
MkG Sascha
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