Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Unfallschutzbelehrung | 9 Beiträge |
Autor | Tris8tan8 S.8, Bad König - Zell / Hessen | 454419 |
Datum | 12.01.2008 19:43 MSG-Nr: [ 454419 ] | 10289 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Jugendfeuerwehr
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Gesetzliche Unfallversicherung
Hallo,
ja das obligatorische am Jahresanfang heißt bei uns auch immer wieder UVV. Da sich hier der Wintermonat gut dafür eignet. Zumindest für den theoretischen Teil mit Kollagen etc. den praktischen Teil nehmen wir mit jeder Übung raus ins Freie. Denn hier lassen wir uns als Betreuer auf mögliche Gefahren kurz hinweisen und dann kommen wir erst zum Hauptteil der Übung (Aufbauen bzw. Durchführung). Es gibt für die unterschiedlichsten möglichkeiten diese UVV den KIDS nahe zu bringen viele viele Arbeitsblätter, wo ich aber von reinem Austeilen und bearbeiten nicht der Freund bin. Wir bekamen mal vom Kreis einen Ordner mit einem "Roten Faden" nennt sich Sicherheitserziehung ind der JF UVV lt. GUV 27.2.2. da ist recht gut. Dann kommt es natürlich auf die Ausbilder an, wie sie mit den KIDS das durchziehen.
Grüße aus dem Odenwald.
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