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Qualitätsmanagement
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaHanrath Profi Plus82 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio461693
Datum07.02.2008 23:12      MSG-Nr: [ 461693 ]57721 x gelesen
Infos:
  • 09.05.08 Untersagungsverfügung; veröffentlicht durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Feuerwehrstiefel, Typ: Profi Plus, Profi, Ultra, Spark, 865 U [Update]
  • 09.05.08 Thread: Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel
  • 02.03.08 HFUK warnt: Kennzeichnung von Feuerwehrstiefeln
  • 21.01.08 Zurückgezogenes Prüfzertifkat für Hanrath-Feuerwehr-Stiefel
  • 24.11.07 Beitrag vom 01.04.07 zum Thema "Hanrath & zurückgezogenes Zertifikat"
  • Themengruppe:
  • Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Alexander SchmidKannst du uns denn das Gegenteil beweisen?

    Das muss ich nicht. Die Behauptung "Ein Hersteller, der Schutzausrüstung in den Verkehr bringt und keine Normung und QM Prüfung von einem zertifizierten Institut vorweist, macht sich damit strafbar." ist nunmal falsch, weil die Anwendung einer harmonisierten Norm rein freiwillig ist. Niemand ist verpflichtet nach einer Norm herzustellen, das kann man in den entsprechenden Rechtsgrundlagen (PSA-Richtlinie) nachlesen.
    Ich kann mich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass es dem Vorposter gar nicht um eine sachliche Darstellung von Dingen geht. Besagter Poster hat in diesem Forum bislang genau zwei Beiträge verfasst, die sich beide mit (seiner Meinung zu) den Produkten eines einzigen Herstellersw befassen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
    (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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