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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Schutzkleidung Fa. Consultiv | 63 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 465052 | ||
Datum | 20.02.2008 19:16 MSG-Nr: [ 465052 ] | 35994 x gelesen | ||
Hallo Peter, wie Du aus anderen Reaktionen siehst, gibt es sehr starke Verfechter der Warnweste – was ja auch nicht falsch oder schlecht ist. In Baden-Württemberg können wir jetzt aber auf mehr als 10 Jahre „Jäger 90“-Einsatzkleidung zurückblicken; diese orangene Jacken waren auch „Warnwestenbefreit“ - was eventuell in anderen Bundesländern nicht der Fall war und daher auch andere Sehensweisen zum Thema gegeben sind. Mir ist in unserem Bereich kein einziger Fall bekannt, wo das ohne Warnjacke im Straßenverkehr zu Problemen geführt hat weil die orangene Farbe und die bisherige (spärliche) Reflexbestreifung entsprechend auffallend war. Die Baden-Württemberger sind Warnjacken durch die orangene Jäger-90-Einsatzkleidung kaum noch gewöhnt und deshalb gibt es bei uns wesentlich weniger Diskussion um dieses Thema als vielleicht in anderen Bundesländern. Die neue Consultiv-Kleidung beschaffen wir in rot (bewusst nicht in blau oder schwarz) – und die Reflexstreifen bieten eine noch deutlichere Erkennbarkeit gegenüber dem alten „Jäger 90“ – von daher erwarte ich keinerlei Probleme – auch ohne Warnweste – auch bei Nacht nicht. Die Consultiv-Standardbestreifung in gelb/silber bietet wesentlich mehr Sicherheit bezüglich Erkennbarkeit als der bisherige Jäger 90. Wenn man bei der Beschaffung neuer Kleidung nach allen Kriterien suchen will (EN 471,…) werden, wenn überhaupt, kaum noch Anbieter übrig bleiben. Umgekehrt versuchen zwischenzeitlich fast alle Anbieter Anhang B der EN469 zu erfüllen. Von daher halte ich es wenig sinnvoll, eine Kleidung ohne Bestreifung zu kaufen und dann im Verkehrsraum eine Warnweste zu tragen. Es schadet nämlich überhaupt nichts, wenn der Atemschutz-Sicherheitstrupp oder auch der Angriffstrupp bei Dunkelheit außer- und innerhalb von Gebäuden auch sofort und gut erkennbar sind (und zwar ohne Warnweste). Es wird hier aber immer verschiedene Meinungen und Ansichten geben - da muß jeder "seinen" Weg finden - der jedoch bezüglich Unfallkasse und sonstigen Vorgaben rechtlich abgesichert werden soll; es geht bei der Beschaffung neuer Kleidung nicht nur um den einzelnen Feuerwehrmann der verletzt werden könnte (und natürlich Versicherungsschutz hat) sondern auch um die Führung der Feuerwehr - die sich logischerweise vor der Beschaffung auch absichern will. Grüßle ICQ-Status: ![]() | ||||
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