Rubrik | Einsatz |
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Thema | Ludwigshafen, Herne und jetzt Soltau: Angriff auf Feuerwehr | 73 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 468209 |
Datum | 05.03.2008 15:51 MSG-Nr: [ 468209 ] | 14922 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Hallo Klaus!
Geschrieben von Klaus Bethge und es vergeht kein Tag, in dem nicht ein "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" dabei ist.
Dir ist aber bekannt, dass es für den Anfangsverdacht auf "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" durchaus ausreicht, wenn den Polizeibeamten auch nur gedroht wird? Und nicht jeder "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" wird auch schlußendlich vor Gericht als solcher gewertet - die Pressemeldungen der Polizei sagen ja nur was darüber aus, dass eine Anzeige wegen des Verdachtes auf dieses Vergehen gemacht wurde. Ob diese Sache dann auch richterlich "gewürdigt" wird, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest.
Außerdem sollte man beim §113 StGB auch berücksichtigen, dass es z.T. auch auf den Polizisten ankommt, der diese Anzeige stellt - was nicht heißen soll, dass ich den Kollegen der Polizei z.T. mangelndes Fingerspitzengefühl vorwerfen will. Ich sehe es (aus eigener dienstlicher Erfahrung mit einem Teil dieses Klientels) eben so, dass man mit den Jahren abstumpft: Mit steigendem Dienstalter dürfte sich auch auf dem Trommelfell eines Polizisten eine gewisse Hornhaut bilden, die sie gegen die typischen Drohungen wie "Isch schwör, Alder, isch erwisch Disch auch mal ohne Uniform" oder "Alder, mach isch Deine Familie platt" etwas abstumpft. Nicht jedes "polizeiliche Gegenüber" ist so gefährlich, wie es sich gerne bei der Festnahme darstellt - und immerhin gehört bei einem großen Teil der "Kundschaft" diese Ghetto- und Gangstermentalität einfach dazu...
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