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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Atemschutzgeräteträger
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaGetränke an der Est.9 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü477281
Datum14.04.2008 09:29      MSG-Nr: [ 477281 ]6008 x gelesen

Geschrieben von Christian Trachternach- Wer bezahlt die Getränke? Kommune oder "Kameradschaftskasse"

Da in drei Wehren der Service in der Praxis immer funktioniert hat habe ich mir ehrlich gesagt noch nie detailliert Gedanken gemacht wo das Geld herkommt.

Standardregelung war aber überwiegend, wenn ich mich recht entsinne:

Kostenpflichtiger Einsatz: Über die Rechnung

Serviceeinsatz: Kameradschaftskasse

Geschrieben von Christian Trachternach- Gibt es Empfehlungs/Rundschreiben von AGBF, DFV, BGUV...... dazu, wie mit den Getränken zu verfahren ist (Gestellung der Getränke)

FwdV 7: Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen

Ansonsten bringt Atemschutzunfaelle.de die wesentlichen Empfehlungen auf den Punkt.

Geschrieben von Christian Trachternachoder ergeben sich aus Arbeitsschutzrichtlinien Verpflichtungen denen der Arbeitgeber nachkommen muss?

JA, aber recht allgemein und weit gefasst.

In der Praxis ist es nach meinen Erfahrungen in zivilen Arbeitsschutz sehr selten erforderlich, daß Getränke dringend gestellt werden müssen.

Neben Feuerwehr und Bundeswehr ist mir derzeitig nur die Arbeit im Salzbergwerk bekannt, da dort die Luft zwangsläufig sehr trocken ist.

Ansonsten könnten man auch so argumentieren, daß der Arbeitnehmer ja auch unter anderem sein Geld bekommt, um sich Essen und Getränke zu kaufen und es dem gesunden Menschenverstand entspricht, sich dann soviel mitzubringen wie man braucht.

Da die Einsätze der Feuerwehr aber nun einmal nicht planbar sind und ohne Getränke zumindest für den Bereich Atemschutz mit gewissen Ausfallerscheinungen ohne zu rechnen ist, ist eine Bevorratung erforderlich.


Wenn es ein Problem mit der Kostenübernahme gibt, dann empfehle ich einfach das Gespräch mit den zuständigen Stadtbeauftragten zu suchen.

Aber: Die AGT stellen eigentlich eine Ausnahmesituation dar. Für andere Tätigkeiten empfiehlt es sich dringend, die Schutzkleidungsstufe an die realen Erfordernisse anzupassen. Wer im Hochsommer mit Brandbekämpfungsüberhose und Jacke und Helm die Ölspur fegt ist selbst schuld...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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 14.04.2008 08:13 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 14.04.2008 09:29 Jose7f M7., Bad Urach
 14.04.2008 09:40 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 14.04.2008 10:17 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 14.04.2008 11:17 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 14.04.2008 11:28 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 15.04.2008 17:19 Mark7 S.7, Hamburg
 15.04.2008 19:18 Meye7nbe7rg 7C., Dortmund
 16.04.2008 01:11 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee

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