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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Doppelmitgliedschaft in 2 Bundesländern, hier: Bayern und BaWü | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 477905 | ||
Datum | 16.04.2008 18:35 MSG-Nr: [ 477905 ] | 5195 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Einfach machen. Wo ist das Problem. Es würde m.E. nicht mal ein eventuelles Doppelzugehörigkeitsverbot greifen, da das eine FwG ja nicht im anderen Bundesland Gültigkeit haben kann ;-) Das ist meine Sichtweise auch. :-) Ansonsten zieht für mich auch der GMV den hoffe ich alle Beteiligten haben werden. Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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