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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anerkennung von Lehrgängen | 6 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 478788 | ||
Datum | 21.04.2008 19:50 MSG-Nr: [ 478788 ] | 4333 x gelesen | ||
Hallo, ich kanns dir für NRW sagen: LVO FF §7 Abs. 3: (3) Über die Gleichwertigkeit einer außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens D.h. es geht über den Dienstweg zum IdF: LdF -> KBM -> BBM -> nach DüDo -> IdF Münster und das ganze dann umgekehrt zurück ;-) Im zweifel ein Blick ins Brandschutzgesetz oder Laufbahnverordnung (falls es sowas in RLP gibt?!) werfen. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
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